In der Steuererklärung für Beamte gelten bezüglich der Absetzbarkeit von Aufwendungen grundsätzlich die gleichen Regeln wie für andere Arbeitnehmer. Daher gibt es keine speziellen Steuertipps für Beamte und es besteht für sie sogar die Möglichkeit eine vereinfachte Steuererklärung abzugeben. Einzig bei der Pension ergeben sich Unterschiede. Bei Beamtenpensionen handelt es sich um Bezüge des öffentlichen Dienstes aus einem früheren Dienstverhältnis, das sind stets Versorgungsbezüge. Darunter fallen auch Zahlungen, die als
Sie sind als Versorgungsbezüge in der Einkommensteuererklärung für Beamte teilweise steuerfrei. Die Steuerfreiheit richtet sich nach dem Versorgungsfreibetrag und seinem Zuschlag. Die Höhe ist durch das Jahr bestimmt, indem erstmalig Versorgungsbezüge gezahlt wurden. Das sollten Sie beachten, wenn Sie Ihre Steuererklärung online machen. Im Folgenden werden die Freibeträge entsprechend dem Versorgungsbeginn aufgelistet:
Jahr des Versorgungsbeginns | Versorgungsfreibetrag | Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in € | |
---|---|---|---|
In % der Versorgungsbezüge | Höchstbetrag in € | ||
Bis 2005 | 40 | 3.000 | 900 |
Ab 2006 | 38,4 | 2.880 | 864 |
2007 | 36,8 | 2.760 | 828 |
2023 | 13,6 | 1.020 | 306 |
2039 | 0,8 | 60 | 18 |
2040 | 0,0 | 0 | 0 |