Einkommensteuererklärung für Beamte



 

In der Steuererklärung für Beamte gelten bezüglich der Absetzbarkeit von Aufwendungen grundsätzlich die gleichen Regeln wie für andere Arbeitnehmer. Daher gibt es keine speziellen Steuertipps für Beamte und es besteht für sie sogar die Möglichkeit eine vereinfachte Steuererklärung abzugeben. Einzig bei der Pension ergeben sich Unterschiede. Bei Beamtenpensionen handelt es sich um Bezüge des öffentlichen Dienstes aus einem früheren Dienstverhältnis, das sind stets Versorgungsbezüge. Darunter fallen auch Zahlungen, die als

  • Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeiträge
  • gleichartige Bezüge aufgrund
    • beamtenrechtlicher
    • entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder
    • nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von
      • Körperschaften, Anstalten
      • Stiftungen des öffentlichen Rechts
      • öffentliche-rechtlichen Verbänden von Körperschaften
  • Sterbegelder und Bezüge aus der Beamten im einstweiligen Ruhestand

geleistet werden.

Sie sind als Versorgungsbezüge in der Einkommensteuererklärung für Beamte teilweise steuerfrei. Die Steuerfreiheit richtet sich nach dem Versorgungsfreibetrag und seinem Zuschlag. Die Höhe ist durch das Jahr bestimmt, indem erstmalig Versorgungsbezüge gezahlt wurden. Das sollten Sie beachten, wenn Sie Ihre Steuererklärung online machen. Im Folgenden werden die Freibeträge entsprechend dem Versorgungsbeginn aufgelistet:



Jahr des Versorgungsbeginns Versorgungsfreibetrag Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in €
In % der Versorgungsbezüge Höchstbetrag in €
Bis 2005 40 3.000 900
Ab 2006 38,4 2.880 864
2007 36,8 2.760 828
2023 13,6 1.020 306
2039 0,8 60 18
2040 0,0 0 0

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