BFH v. 10.06.2015, VI B 133/14
Beschluss
Verfahrensgang: | Niedersächsisches Finanzgericht v. 18.11.2014, 12 K 177/13 |
Strafverteidigungskosten als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen |
Leitsatz |
1. NV: Strafverteidigungskosten sind nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war. Die berufliche Veranlassung wird nicht dadurch begründet, dass der Steuerpflichtige eine steuerpflichtige Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) erhält (Rn.5)(Rn.6). 2. NV: Strafverteidigungskosten erwachsen einem Steuerpflichtigen auch im Falle eines Freispruchs nicht zwangsläufig i.S. von § 33 Abs. 1 EStG, wenn er mit seinem Verteidiger ein Honorar vereinbart, das über den durch die Staatskasse erstattungsfähigen Kosten liegt (Rn.8)(Rn.9) . |
BFH v. 25.09.2007, IX R 43/06
Urteil
Verfahrensgang: | Niedersächsisches Finanzgericht v. 17.08.2006, 14 K 210/02 |
(Reparaturaufwendungen als sofort abziehbare Werbungskosten - Bindungswirkung gemäß § 118 Abs. 2 FGO) |
Leitsatz |
NV: In einem teils selbstgenutzten und teils (durch Vermietung) zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäude sind alle der vermieteten Wohnung zuordenbaren Reparaturaufwendungen als Werbungskosten sofort abziehbar (Rn.12)(Rn.13). |
BFH v. 13.04.2010, VIII R 27/08
Urteil
Verfahrensgang: | FG Düsseldorf v. 12.06.2008, 11 K 3445/06 E BFH v. 26.05.2006, IV B 147/04 FG Düsseldorf v. 12.08.2004, 11 K 2783/01 E BFH v. 26.05.2006, IV B 151/04 FG Düsseldorf v. 12.08.2004, 11 K 5662/02 E,AO |
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - Nichterweislichkeit steuermindernden Tatsachen - Aufwendungen für Fotokopien zur Fertigung der Einkommensteuererklärung nicht abzugsfähig - Unterbleiben einer Beteiligtenvernehmung - Anwaltskanzlei als häusliches Arbeitszimmer - Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Erwerbstätigkeiten |
BFH v. 11.02.2014, IX R 42/13, BFHE 245, 131, BStBl II 2015, 633
Urteil
Verfahrensgang: | FG Düsseldorf v. 11.09.2013, 7 K 545/13 E |
Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar |
Leitsatz |
Löst ein Steuerpflichtiger seine Darlehensschuld vorzeitig ab, um sein bisher vermietetes Objekt lastenfrei übereignen zu können, kann er die dafür an den Darlehensgeber zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen (Rn.9)(Rn.10)(Rn.11) (Rn.12)(Rn.13). |
BFH v. 01.07.2014, VIII R 53/12, BFHE 246, 332, BStBl II 2014, 975
Urteil
Verfahrensgang: | FG Düsseldorf v. 14.11.2012, 2 K 3893/11 E |
Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Veräußerung einer Beteiligung |
Leitsatz |
1. Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Der Werbungskostenabzug ist gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 ausgeschlossen(Rn.13)(Rn.14)(Rn.15). 2. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG 2009 steht dem nicht entgegen(Rn.16) . |
BFH v. 13.06.2013, VI R 37/11
Urteil
Verfahrensgang: | Finanzgericht Baden-Württemberg v. 26.11.2010, 5 K 119/07 |
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreiem Aufwendungsersatz - häusliches Arbeitszimmer eines technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft |
Leitsatz |
NV: Steuerfreie Bezüge i.S. des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG sind nur insoweit anzusetzen, als solche Aufwendungen als Erwerbsaufwendungen abziehbar sind(Rn.14). |
BFH v. 07.12.2011, X B 116/11
Beschluss
Verfahrensgang: | Niedersächsisches Finanzgericht v. 13.07.2011, 9 K 239/09 |
Keine Abziehbarkeit von vor 2005 geleisteten Altersvorsorgeaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten - Systematik der Rentenbesteuerung |
Leitsatz |
NV: Vor 2005 geleistete Vorsorgeaufwendungen sind keine vorweggenommenen Werbungskosten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder um andere Altersvorsorgeaufwendungen handelt (Rn.3)(Rn.4) . |
BFH v. 21.08.2012, IX R 21/11
Urteil
Verfahrensgang: | FG Köln v. 24.11.2010, 4 K 3951/07 |
Kein Werbungskostenabzug wegen Schadenersatzzahlung |
Leitsatz |
NV: Leistet der spätere Vermieter wegen der Zwangsversteigerung des Mietobjekts Schadenersatz, so führt dies nicht zu abziehbaren Werbungskosten im Rahmen der nachfolgenden Vermietung (Rn.15)(Rn.16)(Rn.17) (Rn.18). |
BFH v. 12.05.2009, IX R 40/08
Urteil
Verfahrensgang: | FG Düsseldorf v. 24.07.2008, 11 K 1841/07 E |
Erstattetes Disagio als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung |
Leitsatz |
NV: Ein im Rahmen der Veräußerung einer Immobilie als kalkulatorischer Teil des Kaufpreises berücksichtigtes Disagio gehört zu den Anschaffungskosten des Erwerbers für das erworbene Wirtschaftsgut und nicht zu seinen Finanzierungskosten. Wird dagegen eine Vereinbarung über die Erstattung des Disagios unabhängig vom Kaufvertrag getroffen, gehört dieses nicht zum Kaufpreis; es handelt sich dann um Finanzierungskosten und damit um Werbungskosten des Erwerbers (Rn.13). |
BFH v. 28.02.2013, VI R 6/12, BFHE 240, 352, BStBl II 2015, 180
Urteil
Verfahrensgang: | FG Köln v. 12.12.2011, 7 K 3147/08 |
(Berufsausbildung i.S. der §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5 EStG - Werbungskostenabzug bei Ausbildung einer Flugbegleiterin zur Verkehrsflugzeugführerin) |
Leitsatz |
Weder die erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 12 Nr. 5 EStG noch die i.S. des § 9 Abs. 6 EStG setzen ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825) (Rn.18). |
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