BFH v. 22.10.1996, III R 203/94, BFHE 182, 44, BStBl II 1997, 384
Leitsatz |
1. Als außergewöhnliche Belastung geltend gemachte, einzeln nachgewiesene Kfz-Kosten Schwerbehinderter sind in der Regel nur insoweit als angemessen anzuerkennen, als sie die in den Einkommensteuerrichtlinien und Lohnsteuerrichtlinien für die Berücksichtigung von Kfz-Kosten als Werbungskosten und Betriebsausgaben festgesetzten Pauschsätze nicht übersteigen. |
BFH v. 23.10.2006, III B 142/05
Leitsatz |
1. NV: Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass Aufwendungen für die internatsmäßige Unterbringung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung nur abgezogen werden können, wenn es sich um unmittelbare Krankheitskosten handelt und vor Einleitung der Maßnahme hierüber ein amtsärztliches Attest erstellt worden ist (Rn.6) . 2. NV: Auf diesen Nachweis kann nicht deshalb verzichtet werden, weil das FA die Aufwendungen für den vorherigen Besuch einer Privatschule als zwangsläufig anerkannt hat (Rn.7) . |
BFH v. 28.06.2004, III B 104/03, NV (nicht amtlich veröffentlicht)
Leitsatz |
1. NV: Unterhaltsleistungen auf Grund notariell beurkundeten Partnerschaftsvertrages können nur unter der Voraussetzung, dass dem unterhaltenen Partner deshalb zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel gekürzt worden sind, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. 2. NV: Es ist geklärt, dass der Nachweis der konkreten Kürzung nur verzichtbar ist, wenn der Anspruch auf öffentliche Leistungen auf Grund gesetzlich unwiderlegbarer Vermutung von Unterhaltsleistungen (z.B. § 122, § 16 BSHG) entfällt. 3. NV: Für die Beurteilung der Zwangsläufigkeit der Unterhaltsleistungen ist unbeachtlich, dass dem ausländischen Lebenspartner ohne Übernahme der Unterhaltsverpflichtung eine Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt worden wäre. |
BFH v. 10.10.1996, III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491
Außergewöhnliche Belastung: Behindertengerechte Ausstattung eines Neubaus, Umbau einer Wohnung oder Austausch von Gegenständen wegen plötzlich eingetretener Krankheit oder Behinderung, Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen, Gegenwerttheorie, Treppenschräglift als medizinisches Hilfsmittel |
BFH v. 17.06.1994, III R 42/93, BFHE 174, 547, BStBl II 1994, 754
Leitsatz |
1. Reisekosten für die Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Angehörigen sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen. |
BFH v. 12.12.2002, III R 41/01, BFHE 201, 192, BStBl II 2003, 655
Leitsatz |
Ob der Unterhaltsempfänger über kein oder nur geringes Vermögen i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG verfügt, ist unabhängig von der Anlageart nach dem Verkehrswert zu entscheiden (gegen R 190 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStR). |
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