Steuererklärung für Rentner mit Elster Steuererklärung


Mit der vorausgefüllten Steuererklärung für Rentner von Terra-Steuererklärung können Sie die Einkommensteuererklärung besonders zeitsparend einreichen. Denn oftmals ist die Steuererklärung bereits vollständig ausgefüllt.




Können Rentner die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen?

Die vorausgefüllte Steuererklärung ist gerade für Rentner ein vorteilhafter Weg ihre Steuererklärung einfach und schnell zu erstellen. Zum einen muss unter Umständen die Einkommensteuererklärung aufgrund einer Aufforderung des Finanzamtes abgeben werden. Eine freiwillig eingereichte Steuererklärung kann zu erfreulichen Steuererstattungen führen. Zeigt die vorausgefüllte Steuererklärung keine Erstattung auf, braucht, im Fall einer freiwilligen Steuererklärung, keine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht zu werden

Welche Vorteile erhalten Sie durch die Buchung bei uns?

Sie ersparen sich:

  • bis zu EURO 150 Registrierungsgebühren unmittelbar beim Finanzamt
  • spezielle Soft- und Hardware Voraussetzungen bei einer unmittelbaren Abfrage beim Finanzamt
  • bis zu 8 Stunden Zeitaufwand für die Aneignung von Fachwissen für die Registrierung unmittelbar beim Finanzamt
  • weiteren Zeitaufwand für das Ausfüllen der Steuererklärungen mit den Steuer-Daten, die das Finanzamt zur Verfügung stellt
  • weiteren Zeitaufwand für das Studium des Leidfaden für Belegabrufverfahren für die unmittelbare Abfrage beim Finanzamt

Unsere vorausgefüllte Steuererklärung kann von jedem Computer beantragt werden. Sie kann von jedem Computer bezogen werden.



Ab wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Beziehen ledige Rentner ein höheres Einkommen als den steuerfreien Grundbetrag von 8472 Euro, sind sie seit 2015 dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Für das Jahr 2016 liegt der Grundfreibetrag bei 8.652 Euro für Ledige und bei 17.304 Euro für verheiratete Rentner.

Jahr Grundfreibetrag für verheiratete Rentner Grundfreibetrag für ledige Rentner
2016 8.652 Euro 17.304 Euro
2015 8.472 Euro 16.944 Euro
2014 8.354 Euro 16.708 Euro
2013 8.130 Euro 16.260 Euro

Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente jedes Jahr. So müssen Neurentner im Jahr 2015 bereits über 70 Prozent ihres Einkommens versteuern. Neurentner im Jahr 2040 werden sogar ihr gesamtes Einkommen versteuern müssen. Der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss, wird als Rentenfreibetrag bezeichnet.

Neurentner ab dem Jahr Steuerpflichtige Rentenanteil
2040 100 Prozent
2016 72 Prozent
2005 50 Prozent

Was passiert, wenn ich als Rentner keine Steuerklärung abgebe?

Jeder Rentner in Deutschland muss eine Steuererklärung abgeben, sobald ihn das Finanzamt dazu auffordert. Haben Sie eine solche Aufforderung erhalten, sollten Sie zeitnah reagieren. Andernfalls schätzt das Finanzamt Ihre steuerliche Situation, wodurch sich erhebliche Steuernachzahlungen ergeben können. Mit Hilfe der von uns zur Verfügung gestellten vorausgefüllten Steuererklärung ersparen Sie sich die dafür notwendige Suche und Beschaffung der Belege sowie die Eintragung der Daten in die Steuererklärung.

Welche Sätze gelten für Rentner bei der Einkommenssteuererklärung?

In Deutschland wird bei der Einkommensteuer der progressive Steuersatz angelegt. Das heißt, Je höher das Einkommen, desto höher ist auch der Steuersatz. Das gilt gleichermaßen für Rentner wie für Arbeitnehmer. Bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von 8.652 Euro müssen alleinstehende Rentner keine Einkommensteuer zahlen. Für Ehepaare gilt die Einkommensteuerbefreiung bis zu einem Jahreseinkommen von 17.304 Euro.

Jahreseinkommen alleinstehende Rentner Jahreseinkommen verheiratete Rentner Einkommensteuersatz
8.653 bis 13.469 Euro 17.306 bis 26.938 Euro 1 bis 2 Prozent
13.470 bis 52.881 Euro 26.940 bis 105.762 Euro 7,2 bis 26,5 Prozent
52.882 bis 250.730 Euro 105.764 bis 501.460 Euro 26,5 bis 38,7 Prozent
ab 250.731 Euro ab 501.462 Euro 45 Prozent Spitzensteuersatz

Was können Rentner bei der Steuererklärung absetzen?

Rentner können im Allgemeinen Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Zu den Sonderausgaben gehören:

  • der Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Haftpflichtversicherung
  • geleistete Kirchensteuer
  • Spenden
  • Mitgliedsbeiträge in politischen Parteien
  • Zu den außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommensteuererklärung für Rentner gehören:
  • Pauschbetrag für behinderte Menschen ab einem Behinderungsgrad von 25 Prozent
  • Aufwendungen für Haushaltshilfen
  • Krankheitskosten
  • Beerdigungskosten

Müssen Rentner zusätzliche Einnahmen versteuern?

Unabhängig von der gesetzlichen Rente müssen Rentner auf alle zusätzlichen Einkünfte Steuern bezahlen. Das gilt auch für Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Verpachtung. Auch die Riesterrente, die betriebliche Altersvorsorge sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrente sind voll steuerpflichtig.




"Die vorausgefüllte Steuererklärung ist eine Zeit sparende alternative, die sich prima für rentner eignet. Denn der komplizierte Teil der Steuererklärung ist breits erledigt"



Steuererklärung für Rentner mit Elster Steuererklärung

Sparen Sie Zeit mit der vorausgefüllte Steuererklärung von Elster Steuererklärung.

Wie alle übrigen Steuerzahler in Deutschland kommt auch auf Rentner der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und in Abhängigkeit von einer Kirchenmitgliedschaft 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer zur Einkommenssteuer hinzu. Beziehen Sie als Rentner die volle Rente müssen Sie bei einem Minijob auf 450 Euro Basis keine Steuern zahlen. Hingegen ist ein sozialversicherungspflichtiger Nebenjob voll steuerpflichtig.

Welche Steuervorteile gibt es für Rentner?

Auch Rentner können Werbungskosten der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend machen, um die individuelle Steuerlast zu reduzieren. Ebenfalls können die Kosten für die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich absetzt werden. Dasselbe trifft auch auf Handwerkerleistungen zu, wobei ein Höchstbetrag von 20.000 Euro festgelegt ist.



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