Steuererklärung für Studenten: mit Elster abrechnen


Auch wenn das Thema Steuer bei Auszubildenden und Studenten oft auf taube Ohren stößt, sollten Sie sich immer für eine Steuererklärung interessieren, denn auch Sie profitieren davon. Bestimmte Kosten, die durch ein Studium entstehen, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Damit Sie sich als Student auf das Wesentliche konzentrieren können, helfen wir Ihnen mit einer Vorausgefüllten Steuererklärung, um noch einfacher Rückerstattungen zu erhalten.


Studiengebühren absetzen

Gebühren des Studiums von der Steuer absetzen?

Prinzipiell ist eine Steuererklärung für Studenten keine Pflicht, sofern diese nicht als selbstständig gemeldet sind. Und dennoch lohnt sich eine Steuererklärung für Studenten. Für ein Studium sind nämlich Berufsausbildungskosten vom Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug nicht ausgeschlossen.

Die Steuerpflichtigen können ihre Aufwendungen für die Ausbildung jeweils als vorweggenommene Werbungskosten für den späteren Beruf geltend machen und die Feststellung entsprechend vortragsfähiger Verluste anerkennen lassen. Diese Verluste können dann in den folgenden Jahren mit Ihren, aus der Berufstätigkeit erzielten Einkünften, verrechnet werden.
Aufwendungen für die Ausbildung werden als notwendige Voraussetzung für eine nachfolgende Berufstätigkeit beruflich veranlasst und sind demnach auch als Werbungskosten steuermindernd zu berücksichtigen. Denn sie dienen zur Erzielung einkommensteuerpflichtiger Einkünfte.

Randbedingungen für die Steuererklärung von Studenten

Grundvoraussetzung für Studenten, die eine Steuererklärung abgeben wollen, ist, dass es sich nicht um ein Erststudium handelt. Als erste Ausbildung oder Studium reicht jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Bachelorabschluss aus. In Verbindung mit einem zweiten Bachelor, Diplom- oder ein Masterstudium können Studenten sich etwas von der Steuer zurückholen.

Studenten, die diese Bedingung erfüllen, können optional eine Steuererklärung machen, sofern sie nicht über einen Grundfreibetrag von 8.652 Euro (2016) kommen – dann ist eine Steuererklärung verpflichtend. Aufwendungen sind unter dem Aspekt der Existenzsicherung einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen. Dabei sind Sonderausgaben in Höhe von maximal 6.000 € erstattungsfähig. Eine Rückerstattung ergibt sich lediglich, wenn der Student weniger als 11.000 Euro brutto im Jahr verdient hat, wobei der Student auch mehr verdienen darf, sofern die Anfahrtswege zu seiner Arbeit sehr lang sind.

Eine Steuererklärung lohnt sich für Sie als Student, sofern Sie einen Job wahrnehmen, der über dem eines Minijobs auf 450-Euro-Basis liegt. Erst mit der Zahlung einer Lohnsteuer, können auch Rückerstattungen geltend gemacht werden. Dies trifft auch auf Studenten zu, die mehrere Jobs gleichzeitig ausüben. Für Studenten lohnt es sich daher meist eine Steuererklärung abzugeben. Besonders einfach geht dies mit der Elster Steuererklärung, da sie digital ist und eine Zeitersparnis bietet. Wann und wie eine Steuererklärung gemacht wird noch einmal im Überblick:

Studenten Steuer Rückerstattungen
  • Im Erststudium nur Rückzahlung von Sonderausgaben
  • Nur wenn der Grundfreibetrag von 8.652 Euro nicht überschritten ist
  • Wenn mehr als ein Angestelltenverhältnis besteht
  • wenn Lohnsteuer monatlich vom Gehalt abgezogen wird (nicht bei 450-Euro-Jobs)
  • Pflicht für Selbstständige

Wie Studenten Rückerstattungen geltend machen können

Sofern Sie als Student nicht selbstständig sind, können Sie sich für Ihre Steuererklärung 4 Jahre Zeit lassen, um Rückerstattungen geltend zu machen. Wichtig ist nur, dass Sie Ihre Belege aufheben, die für die Steuererklärung relevant sind. Als Student müssen Sie Ihre Studienkosten in der Anlage N der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Im Mantelbogen muss im Anschluss die „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ angekreuzt werden. Somit werden die Verluste mit der Einkommensteuer verrechnet, die später eingezahlt wird.

Werbungskosten sind genauer gesagt alle beruflich bedingten Ausgaben. Auch Sonderausgaben können abgesetzt werden. Sonderausgaben sind beispielsweise Studiengebühren oder Semesterbeiträge. Diese können im Gegenteil zu den Werbungskosten auch im Erststudium wahrgenommen werden, jedoch gilt hier eine Obergrenze von 6.000 Euro. Sonderkosten müssen zudem im gleichen Jahr abgerechnet werden und können nicht zu einem späteren Zeitpunkt rückerstattet werden.

Was Sie als Student von der Steuer absetzen dürfen

Abzusetzen von der Steuer sind Werbungskosten und Sonderausgaben. Einige Kosten, wie die Anschaffung eines Computers oder Laptops hingegen können zwar für das Studium geltend gemacht werden, jedoch geht das Finanzamt davon aus, dass der Rechner auch privat genutzt wird, weshalb hier nur ein Teil der Kosten zurückerstattet werden. Andere Ausgaben lassen sich teiwleise vollständig zurückerstatten. Dazu zählen:

  • Fahrtkosten zur Universität
  • Verpflegungsmehraufwendungen und Unterkunftskosten (bei doppelter Haushaltsführung)
  • Umzugskosten
  • Semesterbeiträge und hohe Studiengebühren
  • Kauf von Hard- und Software, die für das Studium relevant sind
  • Obligatorische Studienreisen oder Sprachkurse
  • Fachliteratur und anderes Material für beispielsweise Experimente oder Befragungen
  • Arbeitsmaterial wie Schreibwaren oder auch Drucker
  • Kontoführungsgebühren


Zahlungsmethoden


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