Bei einem Umzug entstehen viele Kosten, die Sie in der Einkommensteuererklärung als Umzugskosten absetzen können. Wie Sie Ihre Online Steuererklärung nach einem Umzug richtig ausfüllen und weitere Steuertipps lesen Sie im Folgenden.
Für private Umzüge können zum einen Steuerbegünstigungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerksleistungen, sowie außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Letzteres ist der Fall wenn der Umzug z.B. aufgrund von Umweltbedingungen notwendig ist (z.B. Zerstörung des alten Heims durch Überschwemmung). Wenn der Umzug aufgrund einer Berufsausbildung stattfindet sind Sonderausgaben anzusetzen.
Werbungskosten können geltend gemacht werden, wenn der Umzug aus beruflichen bzw. betrieblichen Gründen vollzogen wird. Wenn sich die Fahrtzeit zur ersten Tätigkeitsstätte um mindestens eine Stunde verkürzt sind private Begleitumstände, z.B. der Zuzug eines Partners irrelevant. Wenn der erste Wohnsitz beibehalten wird und sich hier auch weiterhin der Lebensmittelpunkt befindet, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Dabei ist zu beachten, dass der Wohnraum sowohl am ersten als auch am zweiten Wohnsitz nicht unentgeltlich z.B. von Familienangehörigen überlassen werden darf.
Wenn Sie Ihren Umzug steuerlich absetzen möchten, dann sollten Sie zuerst alle haushaltsnahen Dienst- und Handwerksleistungen angeben. Sie sind steuerlich begünstigt. Das gilt sowohl für private als auch berufliche Umzüge. Solche Dienstleistungen könnten z.B. die Arbeit der Möbelpacker, der Maler oder Kosten für den Möbelaufbau sein. Es ist wichtig, dass auf den Rechnungen jeweils die Dienstleistung einzeln aufgelistet ist. Das heißt konkret bei einem Maler z.B. die Arbeitsstunden mit entsprechendem Lohn, denn Materialkosten und andere Aufwendungen werden nicht berücksichtigt. Ein Steuerabzug ist jeweils in folgender Höhe möglich:
Die Generelle Definition einer außergewöhnlichen Belastung, ist dass die oder der Betroffene zwangsläufig höhere Aufwendungen als die überwiegende Mehrzahl von Personen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie gleichem Familienstand hat. Solche Aufwendungen können auch auf der Steuererklärung nach Umzug auftreten, wenn z.B. ein Haus behindertengerecht umgebaut werden muss, oder Umweltbeeinträchtigungen beseitigt werden müssen. In der folgenden Übersicht sind die Grenzen zu unzumutbaren Belastungen aufgezeigt:
Die zumutbare Belastung beträgt bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte | Steuerbürger ohne Kinder | Steuerbürger mit Kindern | ||
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unverheiratet | verheiratet | 1 oder 2 Kinder | 3 oder mehr Kinder | |
bis 15.350 € | 5% | 4% | 2% | 1% |
über 15.340 € bis 51.130 € | 6% | 5% | 3% | 1% |
über 51.130 € | 7% | 6% | 4% | 2% |
Des Gesamtbetrags der Einkünfte |
Der Arbeitgeber kann in der Steuererklärung Umzugskosten bis zur Höhe des Werbungskostenabzugs steuerfrei ersetzen, entsprechend verringern sich die absetzbaren Werbungskosten für den Arbeitnehmer. Das sollten Sie beispielsweise in Ihrer Steuererklärung für 2015 berücksichtigen.